Im Ortsgebiet von Steinabrückl stellt die Bahngasse eine zentrale Verkehrsader dar, die von der Landesstraße Nr. 4070 in Richtung Ortszentrum führt.
Diese Gemeindestraße wird regelmäßig von öffentlichen Linienbussen befahren, was ihre Befahrbarkeit für den öffentlichen Nahverkehr besonders wichtig macht. In den letzten Monaten sind jedoch Probleme aufgetreten, die die Sicherheit und Effizienz des Verkehrs in diesem Bereich beeinträchtigen.
Die Bahngasse, die sich innerhalb einer Tempo 30-Zone befindet, hat eine Länge von etwa 100 Metern und ist als öffentliches Gut ausgewiesen. Die Breite des Straßenraumes variiert zwischen 5,0 und 11,5 Metern, wobei der südliche Teil eine Breite von 8,0 Metern aufweist. Aktuell werden die Seitenstreifen in diesem Abschnitt häufig zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. In Bereichen, in denen die Breite der Seitenstreifen nicht ausreicht, um ein sicheres Abstellen zu gewährleisten, parken Fahrzeuge teilweise auf der Fahrbahn. Dies geschieht primär auf der Ostseite der Bahngasse.
Die Linien 2A der Wiener Neustädter Stadtwerke und die Regionalbuslinie 338 verkehren regelmäßig durch die Bahngasse. Diese Linien bieten zu bestimmten Zeiten eine Taktfrequenz, die eine effiziente Anbindung der Bevölkerung an das Ortszentrum gewährleisten soll. Das Abstellen von Fahrzeugen auf der Fahrbahn führt jedoch zu einer signifikanten Einengung der Fahrbahn und behindert sowohl den Busverkehr als auch den allgemeinen Fließverkehr.
Um die Verkehrssicherheit in der Bahngasse zu erhöhen, wurde ein Gutachten von Dipl.-HTL-Ing. Michael Kniha erstellt. Darin wird empfohlen, eine Regelung einzuführen, die eine ungehinderte Befahrbarkeit in beide Richtungen gewährleistet. Vor diesem Hintergrund wird eine Verordnung für ein „Halten und Parken verboten“ in der Bahngasse als notwendig erachtet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu verbessern und sicherzustellen, dass die Linienbusse ohne Behinderungen verkehren können.
Sicherheitsgemeinderat Matthias Kriwan betont die Wichtigkeit dieser Regelung: „Natürlich ist uns bewusst, dass ein Halteverbot eine Einschränkung für Menschen bedeutet. Das Wichtigste ist allerdings die Sicherheit im Straßenverkehr. Um das zu gewährleisten, ist die Verordnung eines Halten- und Parkverbots der richtige Weg.“
Die Verordnung wird auf der Ostseite der Bahngasse, im gesamten Bereich zwischen der L4070 und dem Beginn der Kurve bei der Übereckführung, umgesetzt. Diese Entscheidung wurde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Notwendigkeit getroffen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung für ein "Halten und Parken verboten" in der Bahngasse von Steinabrückl eine notwendige Maßnahme darstellt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Nahverkehrs zu garantieren. Die breite Unterstützung der Gemeinde und der Verkehrsbetriebe ist unerlässlich, um die Akzeptanz dieser Regelung in der Bevölkerung zu fördern und die Sicherheit für ale Verkehrsteilnehmer langfristig zu sichern.
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