Stellungnahme zum Verein „Ein Herz für Wildtiere“

Gustav Glöckler

Stellungnahme zu den Social-Media Postings vom  Verein „Ein Herz für Wildtiere“

Ein Angriff auf den Bürgermeister und die Gemeindebehörde konnte in den Social-Media Postings der letzten Nacht, vom 24.09. auf den 25.09.2024, vom Verein „Ein Herz für Wildtiere“ herausgelesen werden. Natürlich ist Tierschutz ein wichtiges Thema. Deshalb hat sich Bürgermeister Ing. Glöckler um das Wohl der Tiere gesorgt und telefonisch von MMag.a  Dr.in Madeleine Petrovic -Tierschutz Austria - zugesichert bekommen, dass für alle Wildtiere ein Platz in ihren Einrichtungen gefunden wird. 

 

Schon länger gibt es in Wöllersdorf-Steinabrückl den Verein „Ein Herz für Wildtiere“. Ein Verein, der eigentlich für eine gute Sache steht. Das Problem ist, das dieser Verein von Anfang an illegal gearbeitet hat. 

 

Schon im Frühjahr 2023 hat sich eine Bewohnerin des Hauses beim Gemeindeamt gemeldet, dass es in der Wohnhausanlage stinkt. Dies wurde von der Baufachabteilung und dem Amtssachverständigen des Landes Niederösterreich geprüft und dabei wurde festgestellt, dass aufgrund der Nutzung von Wohnungen in einem Mehrparteienwohnhaus im Wohnbauland eine Wildtierauffangstation unzulässig ist!  Die Wohnhausanlage besteht aus nicht weniger als 24 Wohneinheiten die von Familien bewohnt werden. Immerhin geht es um den Schutz der dort lebenden Wohnbevölkerung und der Kinder und der Tatsache, dass eine Lärm- und Geruchsbelästigung sowie Seuchenübertragung durch eine solche Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann. 

Der Bescheid wurde rechtkräftig und im Juni 2023 an die Vollstreckungsbehörde - Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt - übermittelt.

 

An dieser Stelle muss klargestellt werden, dass weder die hiesige Baubehörde noch der Bürgermeister ein Verfahren gegen den Verein „Ein Herz für Wildtiere“ geführt hat und kein Bescheid gegen den Verein erlassen wurde.

 

Dies mag auch der Grund sein warum der freiheitliche Ortsparteiobmann den Adressaten geschwärzt hat. Die Androhung der Vollstreckungsbehörde – ein Jahr später – erging an den Verlassenschaftskurrator der mittlerweile verstorbenen Vermieterin – Herrn Dr. Gerhard Schultschik in Wiener Neustadt – einen ausgewiesenen und profunden Rechtsanwalt. 

 

Auch die Besitzerin des Hauses, die damals noch am Leben war, hat gegenüber der Behörde schriftlich mitgeteilt, dass der Mieter ausschließlich Haustiere halten darf!

 

In der gesamten Zwischenzeit wurde seitens des Bürgermeisters das Angebot gemacht, eine adäquate und rechtlich legale Heimstätte für die Tiere zu finden. 

 

 

„Zu meinem Entsetzen wurde dieses Angebot permanent abgelehnt. Als Bürgermeister sehe ich mich sowohl für die Tiere aber natürlich noch mehr für die Familien mit ihren Kindern in diesem Haus verantwortlich.“, so Bürgermeister Glöckler. 

Im Sommer-Nachrichtenblatt der Gemeinde vergangenes Jahr hat sich Bgm. Glöckler klar gegenüber der Wohnbevölkerung von Wöllersdorf-Steinabrückl dazu geäußert.

 

Außerdem liegt mittlerweile eine fachlich fundierte und gutachterliche Stellungnahme vor, dass - aufgrund der ebenfalls illegalen erfolgten Umbauarbeiten - ein Eingriff in die Statik des Gebäudes sowie des Brandschutzes erfolgte – dies ist Teil eines parallelen Verfahrens. Es geht also nicht nur um Tierwohl, sondern um die Sicherheit von Menschenleben, Familien und Kindern. 

 

„Schon jetzt kann gesagt werden, dass für das Wohl der Tiere gesorgt ist. In einem Telefonat mit MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin des „Tierschutz Austria“, ist zugesichert worden, dass für alle Wildtiere ein Platz in ihren Einrichtungen gefunden wird. Die Gemeinde wird dies auch finanziell unterstützen.“, Bürgermeister Glöckler abschließend. 


Video Stellungnahme Bürgermeister Ing. Gustav Glöckler: 
Bürgermeister Spezial-Stellungnahme zu den Social-Media Postings vom Verein "Ein Herz für Wildtiere" (youtube.com)


Androhung der Vollstreckungsbehörde.pdf herunterladen (0.18 MB)

Gemeindezeitung Sommer 2023_Stellungnahme Verein Ein Herz für Wildtiere - markiert[1].pdf herunterladen (9.2 MB)

Rechtfertigung der Vermieterin[3].pdf herunterladen (0.18 MB)


25.09.2024

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