Möchten Sie ein unten angeführtes und somit bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ausführen, so sind
für die Einreichung beim Bauamt folgende Unterlagen notwendig:
- Ansuchen
- Bauplan (3-fach)
- Baubeschreibung (3-fach)
- Energieausweis (wenn notwendig, 3-fach)
- Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Monate)
- AGWR II – Datenlatt (Online-Formular)
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Als Vorabinformation welche Bauvorhaben bewilligungspflichtig sind, ein Auszug der NÖ Bauordnung
1996, BGBl. 8200-20:
§ 14
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Nachstehende Bauvorhaben bedürfen einer Baubewilligung:
- Neu- und Zubauten von Gebäuden;
- die Errichtung von baulichen Anlagen, durch welche Gefahren für Personen und Sachen oder
ein Widerspruch zum Ortsbild (§ 56) entstehen oder Rechte nach § 6 („Nachbarrechte“)
verletzt werden könnten; - die Herstellung von Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen auf Grundstücken im
Bauland; - die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der
Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt, ein Widerspruch zum Ortsbild
(§ 56) entstehen oder Rechte nach § 6 („Nachbarrechte“) verletzt werden könnten; - die ortsfeste Aufstellung von Maschinen und Geräten in oder in baulicher Verbindung mit
Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind, sowie die Aufstellung von
Feuerungsanlagen (§ 59 Abs. 1), wenn die Standsicherheit des Bauwerks oder der
Brandschutz beeinträchtigt werden könnte oder Rechte nach § 6 („Nachbarrechte“) verletzt
werden könnten; - die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 1000 Liter außerhalb gewerblicher
Betriebsanlagen; - der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, wenn
Rechte nach § 6 („Nachbarrechte“) verletzt werden könnten; - die Veränderung der Höhenlage des Geländes auf einem Grundstück im Bauland;
- die Aufstellung von Windrädern, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht
unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken.
Weitere Formulare im Verlauf der Bauausführung:
Bauansuchen Allgemein
Bauansuchen für Neu- und Zubauten von Gebäuden
Baubeginnsanzeige
Bauführerbescheinigung
Fertigstellungsmeldung
Fristverlängerung