Am 31. März 2020 fasste der Gemeinderat den einstimmigen Grundsatzbeschluss, das Wasserwerk II mit seinem 101 Meter tiefen Brunnen zukünftig wieder in Betrieb zu nehmen, um die unabhängige Eigenversorgung mit Trinkwasser dauerhaft in unserem Gemeindegebiet sicherzustellen. Dafür ist es aufgrund behördlicher Vorgaben erforderlich, eine Wasseraufbereitungsanlage zu errichten.
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Lage Wasserwerk II (am Triftweg nebst Fa. Oberndorfer)
In den letzten Jahrzehnten hat unsere Marktgemeinde hinsichtlich der Wohnbevölkerung und Wirtschaftskraft eine jährliche Zunahme verzeichnet, die sich auch im steigenden Bedarf an Trink- und Nutzwasser bemerkbar macht. Da eine weitere Bedarfszunahme zu erwarten und die uneingeschränkte Versorgung durch mehrere einsatzbereite Brunnen abzusichern ist, hat sich der Gemeinderat der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl dazu entschieden, den seit dem Jahr 2011 in Reserve gehaltenen Tiefbrunnen des Wasserwerkes II für die Versorgung wieder zu reaktivieren.
Zu diesem Zweck wird heuer neben dem bestehenden Brunnengebäude eine neue Halle errichtet, in der eine bewährte Aufbereitungstechnologie in Form einer zweistufigen Aktivkohlefilteranlage und einer nachgeschalteten Desinfektionsanlage zum Einsatz kommen.
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Wasserwerk II - bestehendes Gebäude neben Triftweg
Im Wasserwerk III der Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl (zwischen Birkengasse und dem Landschaftsteich Biotop „Pur Natur“) ist eine derartige Anlage bereits seit dem Jahr 2012 unter der fachkundigen Betreuung unseres Teams des Wasserreferates erfolgreich in Betrieb. Dabei wird Wasser aus dem Tiefbrunnen durch zwei Filterbehälter gepumpt und von eventuell auftretenden, unerwünschten Inhaltsstoffen befreit, ohne es geschmacklich zu verändern. Danach erfolgt noch eine behördlich vorgeschriebene Desinfektionsstufe mittels ultravioletten Lichtstrahlen, wie sie seit Jahrzehnten auch in der Lebensmittelerzeugung eingesetzt wird.
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Filteranlage im Wasserwerk III in Steinabrückl
In Österreich unterliegt Trinkwasser dem sehr strengen Lebensmittelgesetz. Die Anforderungen bzw. die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch wird in der sogenannten Trinkwasserverordnung geregelt.
Um im Mai 2021 mit der Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage beginnen zu können, mussten im Vorfeld vom planenden Zivilingenieurbüro umfangreiche Einreichunterlagen erstellt werden. Mit diesen wurden von der Marktgemeinde nachstehende behördliche Genehmigungen beantragt:
·Wasserrechtliche Bewilligung nach dem österreichischen Wasserrechtsgesetz
·Baubehördliche Bewilligung nach der NÖ Bauordnung
·Rodungsbewilligung (standortbedingt) nach dem österreichischen Forstgesetz
Derzeit laufen die gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz 2018 zur Beauftragung von Fachfirmen für die Errichtung der geplanten Anlagenteile (Gewerke):
·Errichtung Aufbereitungsgebäude samt Nebenanlagen
·Maschinelle und elektrotechnische Ausrüstung
·Prozessleitsystem
Wenn nach den erfolgten Beauftragungen der Bauablauf projektkonform abgewickelt werden kann - und es zu keinen Covid-bedingten Lieferverzögerungen kommt, wird die neue Aufbereitungsanlage im Herbst 2021 den Betrieb aufnehmen. Das Wasserwerk II wird dann einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung unserer Trinkwasserversorgung beitragen und wir sind für die dynamischen Entwicklungen in unserem Gemeindegebiet vorbereitet.
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Lage zukünftiges Aufbereitungsgebäude Wasserwerk II
Für die Sicherung unserer unabhängigen Wasserversorgung (und der daraus folgenden Abwasserbeseitigung und Reinigung) sind neben den Kosten für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung immer wieder Investitionen in neue Anlagen - wie jene beim Wasserwerk II - erforderlich.
Im heurigen Gemeindebudget sind für dieses Projekt die erforderlichen Mittel reserviert. Zusätzlich wird die Gemeinde eine Bundesförderung gemäß Umweltförderungsgesetz und eine Landesförderung aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds beantragen. Seitens der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (als zuständige Abwicklungsstelle für die Bundesförderung) ist aus gegenwärtiger Sicht mit einem Zuschuss von rund 14 Prozent der Gesamtinvestitionskosten zu rechnen.
DATEN ZUM WASSERWERK II
- 1 Aufbereitungsgebäude mit Außenabmessungen von ca. 11 x 11 x 7,5 m
- 1 Versickerungsbecken mit ca. 50 m³ für Spülwässer
- Aktivkohlefilteranlage mit 2 Filterbehälter (Durchmesser = 2,2 m / Gesamthöhe = 5,5 m)
- 1 Spaltsiebfilter
- 1 ÖVGW-zertifizierte UV-Desinfektionsanlage
- 10 l/s Normaldurchfluss
- Armaturen und Anlagenverrohrung
- Druck- und Differenzdruckmessungen
- Raumluftentfeuchtungsanlage
- Elektronische Funktions- und Fernüberwachung
- Gesamtinvestitionskosten inkl. MwSt.: € 1,0 Mio.
- Bundesförderung: 14% (Stand 2021)