Putativösterreicherin/Putativösterreicher

Bei "Putativösterreicherinnen"/"Putativösterreichern" handelt es sich um Personen, die von österreichischen Behörden mindestens 15 Jahre als österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger behandelt wurden, obwohl sie das gar nicht sind.

Wenn die Person nichts dafür kann, dass die österreichische Behörden sie mindestens 15 Jahre lang als Österreicherin/Österreicher behandelt haben (z.B. durch Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises oder Reisepasses), kann ein erleichterter Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige erfolgen. Wenn die Person den Zivil- oder Präsenzdienst in Österreich geleistet hat, entfällt die Frist von 15 Jahren.

Die Anzeige ist binnen sechs Monaten ab Kenntnis der fälschlichen Behandlung bei dem zuständigen Amt der Landesregierung einzubringen.

Rechtsgrundlagen

§ 57 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

Symbol einer Broschüre
VERANSTALTUNGS-
BROSCHÜRE

Fotogalerie Icon
Amtstafel

Hochwasserschutz Icon
Hochwasserschutz

Logo GEM2GO
Gemeinde App

Symbol Wasserwerte
Wasserwerte &
Zählerstand

Symbol
Newsletter Abo

Unsere Partner

Jugend-Partnergemeinde-PLUS
familienfreundlichegemeinde_logo
Kinderfreundliche_Gemeinde_Unicef_2016
Klimabündnis_logos_gemeinde
Logo_FÖHREN_AnrufSammelTaxi
Natur_im_Garten
obstimschneebergland_logo
StadtLand_FamFreundlGemeinde_Langv[1]
Gesunde_Gemeinde_Logo_Wöllersdorf-Steinabrückl